Neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten

 

Mit der Verkündung der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes, treten ab 28. August 2020 neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten in Kraft. Demnach sind beim Fang oder Erlegen von Schwarzwild Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, zum Beispiel Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, zu verwenden oder zu nutzen; dies gilt nur für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Jahresjagdschein mindestens ein Jahr besessen haben; waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

 

Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes

(Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 14; Kiel 27. August 2020)

Die ursprüngliche Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018 finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018

Waffen: ID werden notwendig

 

Im Rahmen der Einrichtung des Nationalen Waffenregisters wird seit 2012 die Zuordnung von Waffen zu Personen über ID-Nummern eingeführt. 

Es gibt von diesen Nummern drei Arten, die den Jäger betreffen.

Erstens erhält jeder Jäger, wenn er einen Jagdschein das erste Mal löst, eine persönliche Identitätsnummer. Diese beginnt mit dem Buchstaben „P“ und endet mit einem „D“ für Deutschland.

 

Zweitens bekommt jeder Jäger, wenn er Waffen zu Eigentum hat, eine Erlaubnis ID-Nummer, diese beginnt mit einem „E“ und endet mit einem „D“ für Deutschland. Beide IDs werden zukünftig auf der Waffenbesitzkarte vermerkt.

 

Drittens bekommt jede Waffe schon bei der „Grundsteinlegung“, bei dem Beginn der Fertigung, eine Waffen ID, die der bisherigen Seriennummer eindeutig zugeordnet wird. Beim Eintrag in die Wbk, wenn also ein Jäger die Waffe erworben hat, wird die Waffen ID dem Jäger zugeordnet, also mit seiner Erlaubnis ID und seiner persönlichen ID in Verbindung gebracht. Leider ist in den WBKs bisher kein Platz für die Waffen ID vorgesehen, sodass es auf den WBKs beim Eintrag der Seriennummer bleibt.

 

Die persönliche ID und die Erlaubnis ID wird den Jägern auf Nachfrage von der unteren Jagd- und Waffenbehörde mitgeteilt. Zugleich erhält er dann alle auf seinen Namen registrierten Waffen IDs mitgeteilt.

Weil die IDs aber zunächst nur benötigt werden, wenn es zu Waffenkäufen oder Waffenverkäufen kommt, bitten wir, die Nachfrage bei der Behörde auch soweit zurückzustellen, bis akuter Bedarf beim Einzelnen vorliegt. Ansonsten würden die Mitarbeiter von dem auftretenden Ansturm der Anfragen überlastet werden, was dann wieder zu Verzögerungen bei anderen wichtigen Vorgängen führen würde.

Sollte allerdings ein Waffenerwerb oder eine Waffenveräußerung unmittelbar anstehen, sollte die Waffenbehörde vorher um Mitteilung der Persönlichen ID und der Erlaubnis ID gebeten werden. Die Waffen ID für die entsprechende Waffe liegt beim Händler vor.

Jagdhundeprüfungen 2020

 

Der Terminkalender der Jagdhundeprüfungen wurde durch die Corona-Pandemie stark ausgedünnt. Unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln können Prüfungen aber wieder stattfinden, den aktuellen Terminkalender gibt es hier zum Download.

 

 

Muntjak in Tating gestreckt

 

Am 31. Juli 2020 wurde in Tating im Kreis Nordfriesland ein Muntjak gestreckt. Der Abschuss erfolgte auf Anordnung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Weil es sich bei den Zwerghirschen um eine invasive Art handelt, sollen sie beseitigt werden, bevor sie in Europa heimisch werden.

 

Das Muntjak wurde in den letzten Julitagen 2020 mehrfach von Spaziergängern und Anwohnern in Tating im westlichen Eiderstedt beobachtet. Diese informierten örtliche Jäger über ein „merkwürdiges Tier, eine Mischung aus Hase oder Hund und Reh“. Eine Anwohnerin konnte ein Foto dazu senden, das eindeutig ein Muntjak zeigte. 

 

Binnen zwei Tagen nach Meldung an die Behörden erging dann vom Land Schleswig-Holstein die Anordnung der Entnahme. Darin steht unter anderem: „Aufgrund der oben genannten Rechtsvorschriften ordne ich Ihnen als Jagdscheininhaber und Jagdausübungsberechtigten (..) an, Chinesische Muntjaks (Muntiacus reevesi) im Revier (…) durch Abschuss aus der Natur zu entnehmen. Diese Maßnahme ist mit dem Ziel der Bestandserschöpfung durchzuführen.“ Und weiter heißt es: „Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird (…) angeordnet, da die Beseitigung invasiver Arten in der frühen Phase der Invasion gemäß EU-VO 1143/2014 ein sofortiges Handeln und die unmittelbare Maßnahmenumsetzung erforderlich macht.“

 

Neben der Entnahmeanordnung wurde vom Kreis Nordfriesland eine Genehmigung zum Abschuss auch in befriedeten Bezirken erteilt. Diese war notwendig, da das Muntjak immer wieder auch in Hausgärten am Ortsrand gesehen wurde. 

 

Muntjaks werden vor allem in Zoos oder Tierparks gehalten, selten auch von privaten Besitzern. In England, wo die ersten der Zwerghirsche Anfang des 20. Jahrhunderts in die freie Wildbahn entkamen, wird der Bestand auf mittlerweile rund 50.000 Tiere geschätzt, die heimisches Wild verdrängen und Schäden an land- und fortwirtschaftlichen Flächen anrichten. Seit Ende März sind beim Land Schleswig-Holstein verschiedene Meldungen von Muntjaks in freier Natur eingegangen.

 

Der Bewegungsradius des Muntjaks wird anhand der Sichtungen binnen einer Woche auf rund fünfzig Hektar geschätzt. Es hielt sich vor allem in den Abendstunden auf freien Flächen auf, tagsüber wurde es beim Überqueren der Wege in den wenigen Waldbeständen gesehen. Es zeigte sich nicht vertraut und sprang in dichtes Unterholz ab, wenn Spaziergänger näher kamen. 

 

Nachdem zunächst einige Male vergeblich versucht wurde, das Muntjak nach Sichtungen zu lokalisieren und zu erlegen, kam es dann am 31. Juli 2020 in den Abendstunden zur Strecke. Das wahrscheinlich noch junge, männliche Tier wog 14 Kilogramm, weist die typischen Fangzähne im Oberkiefer, eine weiße Wedelunterseite und ein kurzes, unverecktes Geweih auf. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich um ein einzelnes Tier handelte. Seine Herkunft ist unbekannt, zuvor gab es eine Sichtung weiter nordöstlich auf Eiderstedt.