Landesjägerball abgesagt
Anlässlich seines 70. Jubiläums wollte der Landesjagdverband Schleswig-Holstein den Landesjägerball ausrichten. Nach einer Terminverschiebung hat sich das Präsidium nun dazu entschlossen, den Landesjägerball abzusagen. Grund hierfür sind die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie. Zum 75. Jubiläum sollen die Festivitäten nachgeholt werden.
Rückerstattung der Karten:
Der Kaufpreis der Karten wird gegen Abgabe der Karten erstattet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle:
LJV bietet Wasserübungsfläche
Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob beim Apportieren, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Der Landesjagdverband leistet Unterstützung bei der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden. Für die gezielte Arbeit am und im Wasser bietet der Landesjagdverband allen Mitgliedern die Möglichkeit, die Wasserübungsfläche für die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden zu nutzen.
Alle Informationen sind hier zu finden.
Bleihaltige Schrotmunition wird für Feuchtgebiete verboten
Neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten
Mit der Verkündung der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes, treten ab 28. August 2020 neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten in Kraft. Demnach sind beim Fang oder Erlegen von Schwarzwild Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, zum Beispiel Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, zu verwenden oder zu nutzen; dies gilt nur für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Jahresjagdschein mindestens ein Jahr besessen haben; waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes
(Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 14; Kiel 27. August 2020)
Die ursprüngliche Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018 finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018