LJV bietet Wasserübungsfläche
Für die weidgerechte Jagd sind unsere vierbeinigen Helfer unerlässlich. Ob beim Apportieren, dem Verlorenbringen oder bei der Nachsuche von verletztem Wild bei Verkehrsunfällen. Unsere Jagdhunde sind Familienmitglieder mit „Beruf“. Der Landesjagdverband leistet Unterstützung bei der Ausbildung von Jagdgebrauchshunden. Für die gezielte Arbeit am und im Wasser bietet der Landesjagdverband allen Mitgliedern die Möglichkeit, die Wasserübungsfläche für die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden zu nutzen.
Alle Informationen sind hier zu finden.
Neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten
Mit der Verkündung der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes, treten ab 28. August 2020 neue Regelungen für den Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten in Kraft. Demnach sind beim Fang oder Erlegen von Schwarzwild Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, zum Beispiel Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, zu verwenden oder zu nutzen; dies gilt nur für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Jahresjagdschein mindestens ein Jahr besessen haben; waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes
(Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 14; Kiel 27. August 2020)
Die ursprüngliche Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018 finden Sie unter folgendem Link: Landesverordnung zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung vom 05. Oktober 2018
Waffen: ID werden notwendig
Im Rahmen der Einrichtung des Nationalen Waffenregisters wird seit 2012 die Zuordnung von Waffen zu Personen über ID-Nummern eingeführt.
Es gibt von diesen Nummern drei Arten, die den Jäger betreffen.
Erstens erhält jeder Jäger, wenn er einen Jagdschein das erste Mal löst, eine persönliche Identitätsnummer. Diese beginnt mit dem Buchstaben „P“ und endet mit einem „D“ für Deutschland.
Zweitens bekommt jeder Jäger, wenn er Waffen zu Eigentum hat, eine Erlaubnis ID-Nummer, diese beginnt mit einem „E“ und endet mit einem „D“ für Deutschland. Beide IDs werden zukünftig auf der Waffenbesitzkarte vermerkt.
Drittens bekommt jede Waffe schon bei der „Grundsteinlegung“, bei dem Beginn der Fertigung, eine Waffen ID, die der bisherigen Seriennummer eindeutig zugeordnet wird. Beim Eintrag in die Wbk, wenn also ein Jäger die Waffe erworben hat, wird die Waffen ID dem Jäger zugeordnet, also mit seiner Erlaubnis ID und seiner persönlichen ID in Verbindung gebracht. Leider ist in den WBKs bisher kein Platz für die Waffen ID vorgesehen, sodass es auf den WBKs beim Eintrag der Seriennummer bleibt.
Die persönliche ID und die Erlaubnis ID wird den Jägern auf Nachfrage von der unteren Jagd- und Waffenbehörde mitgeteilt. Zugleich erhält er dann alle auf seinen Namen registrierten Waffen IDs mitgeteilt.
Weil die IDs aber zunächst nur benötigt werden, wenn es zu Waffenkäufen oder Waffenverkäufen kommt, bitten wir, die Nachfrage bei der Behörde auch soweit zurückzustellen, bis akuter Bedarf beim Einzelnen vorliegt. Ansonsten würden die Mitarbeiter von dem auftretenden Ansturm der Anfragen überlastet werden, was dann wieder zu Verzögerungen bei anderen wichtigen Vorgängen führen würde.
Sollte allerdings ein Waffenerwerb oder eine Waffenveräußerung unmittelbar anstehen, sollte die Waffenbehörde vorher um Mitteilung der Persönlichen ID und der Erlaubnis ID gebeten werden. Die Waffen ID für die entsprechende Waffe liegt beim Händler vor.