Update Flugwildjagd
Der Kreisjägermeister schreibt: Die erste Änderung der Allgemeinverfügung zur Geflügelpest wurde veröffentlicht. Demnach gibt es keine definierten roten Zonen mehr, sondern das gesamte Kreisgebiet ist zum Infektionsgebiet erklärt und die privaten Geflügelhalter zur Aufstallung ihrer Bestände gezwungen worden. Deshalb ist auch die entsprechende Karte von der Kreiswebsite verschwunden.
Demgegenüber findet sich in dieser Verfügung kein Jagdverbot auf Flugwild mehr, sondern nur die dringende Empfehlung, die Jagd auf diese Wildarten einzustellen, um zu verhindern, dass unnötig Unruhe unter den Vögeln verbreitet wird. Die Jagd auf Haarwild ist von dieser Empfehlung ausdrücklich nicht betroffen.
Es stellt sich natürlich die Frage: Wenn bei einer Flugwildjagd nun Beute gemacht wurde, weiß man nicht, ob der geschossene Vogel mit dem Virus infiziert ist, oder nicht. Will man einen solchen Vogel dann als Braten auf den Tisch bringen, oder vielleicht die Brustfilets kurzgebraten rosa zu sich nehmen?
Das muss jeder Jäger jetzt für sich selber entscheiden. Vögel zu schießen um sie danach liegen zu lassen oder einzugraben, ist jagdethisch nicht vertretbar.
Geflügelpest: Verbot der Flugwildjagd
Wegen der im Kreis Nordfriesland derzeit sehr stark auftretenden Geflügelpest ist die Jagd auf Flugwild in allen Gebieten, in denen für Geflügelhalter die Aufstallungspflicht gilt, verboten. Die Karte dazu ist hier zu finden. Davon betroffen ist fast das gesamte Eiderstedt. Auch in den angrenzenden, noch nicht rot markierten Gebieten bittet das Kreisveterinäramt, die Jagd auf Flugwild zu unterlassen, da sonst durch die Beunruhigung der Bestände das Virus weiter verbreitet wird. Eine Ausweitung der Sperrgebiete ist zudem wahrscheinlich.
Hier die Informationen des Kreisjägermeisters:
- Jedermann kann sich über die Ausdehnung der „roten“ Gebiete auf der Website: vet.nordfriesland.de kundig machen. Die Karte wird ständig aktualisiert.
- In den „roten“ Gebieten gilt ein Jagdverbot auf Flugwild. In den restlichen Gebieten Nordfrieslands bittet die Veterinärbehörde um Jagdruhe auf Flugwild, um die Tiere nicht noch zu beunruhigen und dadurch die Verbreitung der Grippe zu beschleunigen.
- Kranke jagdbare Tiere, die noch nicht tot sind, sind aus Tierschutzgründen zu erlegen, wenn sie im Jagdrevier angetroffen werden. Die Tiere nicht bergen, sondern am Erlegungsort lassen und das Ordnungsamt bei der zuständigen Amtsverwaltung informieren. Die Tiere nicht anfassen, die Bergung erfolgt unter Schutzkleidung. Die Ordnungsämter bergen die Tiere und sammeln auch die toten Tiere ein. Da nicht gejagt werden soll, können auch keine Monitoringproben gezogen werden, die toten oder todkrank erschossenen Tiere werden vom Veterinäramt beprobt.
- Todkranke Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und Tiere, die Innerorts, also in befriedeten Bezirken angetroffen werden, sind den Ordnungsämtern zu melden, ansonsten nicht anrühren, sondern dort sterben lassen.
LJV: Hinweise zur Jagd unter Pandemiebedingungen
Die neuen Einschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung sind am Mittwoch, 28. Oktober 2020, beschlossen worden. Mit der neuen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 1. November 2020 wurde festgelegt, dass Drückjagden auf Schalenwild auch in großem Rahmen stattfinden dürfen, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Zu Treibjagden auf Niederwild dürfen nur maximal zehn Personen zusammenkommen.
Der LJV aktualisiert die Informationen auf seiner Seite, die Informationen sind hier zu finden.
Landesjägerball abgesagt
Anlässlich seines 70. Jubiläums wollte der Landesjagdverband Schleswig-Holstein den Landesjägerball ausrichten. Nach einer Terminverschiebung hat sich das Präsidium nun dazu entschlossen, den Landesjägerball abzusagen. Grund hierfür sind die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie. Zum 75. Jubiläum sollen die Festivitäten nachgeholt werden.
Rückerstattung der Karten:
Der Kaufpreis der Karten wird gegen Abgabe der Karten erstattet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle: