Jungwildrettung per Drohne: wer macht mit?

 

Der Vorstand der Kreisjägerschaft überlegt, eine Drohne für den Einsatz zur Jungwildrettung anzuschaffen. Zuvor wäre es schön, wenn sich engagierte Mitglieder finden, die eine langfristige Strategie für den Einsatz planen. Federführend ist Markus Fischer, der den Antrag auch gestellt hat. Er schreibt: 

 

Ziel:

-Entwicklung eines Konzeptes zur Anschaffung und zum Einsatz einer Drohne zur Jungwildretttung und anderen Einsätzen für die Kreisjägerschaft (hegeringsübergreifend). Die Erstellung einer Projektskizze (Inhalt, Dauer, Teilnehmer, Verantwortliche, Art der Nutzung, Kosten etc.) wäre im Vorfeld einer möglicher Anschaffung zwingend nötig. Ebenfalls natürlich der fachliche Austausch mit schon "Drohnenerfahrenen". Gerne stelle ich mich bei der Entwicklung einer Projektskizze und deren Durchführung mit zur Verfügung, falls das Thema verfolgt werden sollte.

 

Wer also Interesse hat melde sich gerne bei Markus Fischer, im Hegering oder dem Vorstand der KJS.

 

 

Die Kreisjägerschaft Eiderstedt trauert um ihr Mitglied

 

Gerhard Hennings

 

Als engagierter Jäger brachte er sich tatkräftig in die Arbeit der Kreisjägerschaft ein. Vor allem den Jagdhunden und ihrer Ausbildung galt sein Einsatz. Seine Stimme hatte Gewicht, wir werden sie vermissen. 

Unser Mitgefühl gilt seiner gesamten Familie

Kreisjägerschaft Eiderstedt

Jagdscheinverlängerung nur per Post

 

Der Kreis Nordfriesland nimmt anstehende Verlängerungen der Jagdscheine wegen der Pandemie in diesem Jahr nur per Post vor. Hier das Schreiben des Kreises an die Jägerschaft:

 

"Die langjährige Praxis, die Jagdscheinverlängerungen in mehreren Gemeinden direkt vor Ort anzubieten wird uns in diesem Jahr nicht möglich sein. Hintergrund ist, dass wir seit letztem Jahr gehalten sind, für jeden Antrag eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu halten. Damit kann die Eintragung der Verlängerung des Jagdscheines auch bei Vorlage aller Unterlagen ad hoc nicht mehr erfolgen. Wir müssen in jedem Einzelfall die Rückmeldung des Verfassungsschutzes abwarten – die Dauer ist von uns nicht beeinflussbar und beträgt 1 bis 4 Wochen.  

 

Aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens werden wir nicht vor Ort gehen, um Anträge gesammelt entgegenzunehmen. Das Kreishaus ist immer noch für den regelmäßigen Publikumsverkehr geschlossen, Terminabsprachen sind möglich. Die Erfahrungen im letzten Jahr haben uns gezeigt, dass die Abwicklung der Jagdscheinverlängerung auch ohne persönliche Vorsprache möglich und fristgerecht umsetzbar ist.

 

Wir werden daher in diesem Jahr die Verlängerung ausschließlich auf dem Postweg vornehmen. Für alle Anträge, die uns bis zum 01.03.2021 erreichen, können wir zusagen, dass eine fristgerechte Verlängerung erfolgt, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Eignung gegeben ist. Es ist erforderlich, dass auch der Jagdschein mit eingereicht wird. Bei rund 500 anstehenden Verlängerungen sind wir im Sinne der Jägerschaft für jede Vereinfachung des Verfahrens dankbar, um die fristgerechte Verlängerung auch in diesem Jahr bewältigen zu können."

 

Jagd unter Corona-Bedingungen

 

Am 11. Januar 2021 traten neue Vorschriften zur Pandemiebekämpfung in Kraft. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein schreibt dazu: Alle Bürgerinnen und Bürger sind aktuell dazu angehalten, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein tragen dies uneingeschränkt mit.

 

 

Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und notwendige Revierarbeiten. Bei allen Tätigkeiten sind die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls die Anforderungen an die Organisation von Veranstaltungen einzuhalten. Dabei haben Jägerinnen und Jäger Folgendes zu beachten: An jagdlichen und notwendigen Revierarbeiten ist die Teilnahme von Personen des eigenen Hausstandes sowie einer Person eines weiteren Hausstandes zulässig, wenn die Gesamtpersonenanzahl von fünf nicht überschritten wird.

 

Mehr Informationen und Details auf der Seite des LJV.