Die Geschichte des Naturerlebnisraums

 

Im § 29 des LNatSchG vom 16.3.1993 war die Idee der Schaffung von Naturerlebnisräumen erstmals gesetzlich mit dem Ziel verankert worden, der Bevölkerung auf ausgewählten Flächen ein barrierefreies Betreten und Erleben der Natur zu ermöglichen und dabei gleichzeitig ökologische Zusammenhänge und damit verbundene Einflüsse des Menschen in geeigneter Weise zu erläutern.


Alle nachfolgenden Naturschutzgesetze haben den Naturerlebnisraumgedanken weiter getragen, so auch das neueste LNatSchG vom 1.3.2010 (§ 38). Der Kreisjägerschaft Eiderstedt war es schon seit langer Zeit ein Anliegen gewesen, den Besuchern Hinweise und Erklärungen über die 1973 im Katinger Watt entstandene Neulandschaft zu geben.


Dieses Betreben führte 1994 zunächst zur Eröffnung eines 3,4 km langen Informationspfades auf dem heutigen Gebiet des Naturerlebnisraumes. Dem Hegering Tönning war es nach langer Vorbereitung und in Kontaktnahme mit dem damals zuständigen Forstamt Schleswig auf diesem Wege gelungen einen Einstieg in eine umweltbildende Bewegung örtlicher Ausrichtung zu schaffen, ohne dass öffentliche Mittel zur Verfügung standen. Die Ausgestaltung des Informationspfades wurde in den Folgejahren immer wieder auf freiwilliger Basis und mit Hilfe von Sponsoren verbessert und interessanter gemacht.

 

Mit Blick auf die sich immer mehr im Lande in Bewegung setzende Erlebnisraumentwicklung kam die Kreisjägerschaft Eiderstedt in den Jahren 2005 und 2006 nach der Einholung von anderweitig gewonnenen Erfahrungen zu der festen Überzeugung, dass eine Fortentwicklung des Informationspfades zu einem Naturerlebnisraum angesagt war und auch notwendig wurde.

 

Erste Kontaktaufnahmen zum MLUR im Nov. 2006 fielen positiv aus, so dass schon im Dezember 2006 ein Rahmenkonzept erstellt werden konnte. Bereits im Januar 2007 folgte ein Antrag auf Anerkennung, deren Inaussichtstellung am 20. Juli 2007 durch das MLUR ausgesprochen wurde.

 

Im März 2008 kam es zur Aufstellung eines Feinkonzeptes, dessen Umsetzung durch die Waldeigentümerumwandlung (zum 1. 1. 2008 in SHLF-AÖR) zunächst leider erschwert und verzögert wurde, schließlich aber nach der Ausstellung eines Gestattungsvertrages durch die SHLF am 26. 8. 2009 mit Nachdruck verfolgt werden konnte.


Am 25. September 2009 kam es zur Überreichung der Anerkennungsurkunde für den Naturerlebnisraum „Wald und Wasser im Katinger Watt“ durch das MLUR an die Kreisjägerschaft· Eiderstedt als Träger des Projektes.

 

Damit standen dem Ausbau des ehemaligen Informationspfades und einer Optimierung des Erholungs-, Erlebnis- und gleichzeitig auch Umweltbildungsangebotes keine Hindernisse mehr im Wege. Alle weiter einzuholenden Genehmigungen wie z. B. die Regelung der Verkehrssicherung, die Zustimmung der UFB, der UNB usw. lagen schon längere Zeit vor.

 

Das Projektkonzept sieht die Ansprache aller Altersgruppen vor und legt viel Wert auf interaktive Elemente. Bei der Modulzusammensetzung wird immer wieder auf die im Erlebnisbereich vorhandenen Phänomene aufmerksam gemacht und dadurch auch das sog. Alleinstellungsmerkmal in den Vordergrund gestellt. Letzteres ist bei der Einrichtung von Erlebnisräumen und der Auswahl von Erlebnisraumflächen ein entscheidendes Kriterium und muß im Verbund derartiger Angebote der 1. Priorität zugeordnet werden, damit der Besucher auf breiter, abwechselungsreicher und daher interessanter Basis an die Materie herangeführt werden kann.
Als weitere Beweggründe hinsichtlich der Etablierung des Erlebnisraumes wären zu nennen:

 

1. Die günstige Verkehrsanbindung mit dem Rundwegbeginn und -ende am Schafsberg durch nahen Kontakt zur K 41 mit einer optimalen Zufahrtmöglichkeit.
2. Die Erlebbarkeit einer naturräumlichen Vielgestaltigkeit, nämlich sowohl des Waldes mit seinen verschiedenen Ausprägungen als auch der offenen Feldflur und der Ausblickmöglichkeit vom „Kiek ut“ in das Naturschutzgebiet „Grüne Insel mit Eiderwatt“, also.
3. Der seit Anbeginn am Schafsberg zu beobachtende, tradierte Anlaufschwerpunkt der Waldbesucher der schon bei der Waldschaffung vermutet und berücksichtigt wurde (Wanderweg).

4. Die gezielte Besucherlenkung mit einer Schwerpunktbildung und Eignung für Jugendwaldspiele, Waldführungen etc.
5. Ferner die Verbesserung des touristischen Angebotes in einem wirtschaftlich benachteiligten Raum unter Ausnutzung der z. Zt. vorhandenen Fördermöglichkeiten bei der Einrichtung der Gebietskategorie NER nach § 38 LNatschG als Ergänzung und in Verbindung mit den anderen in räumlicher Nähe befindlichen Einrichtungen vergleichbarer Art.
6. Nicht zuletzt die Tatsache, dass die Forstverwaltung als alleiniger und vor allem öffentlicher Grundeigentümer mit einer Fläche von rd. 45 ha für das Projekt zur Verfügung stand.


Mit dem Aufwand eines finanziellen Gesamtvolumens von € 107.645,80 wurde durch den neu erstellten Naturerlebnisraum an der Westküste unseres Landes eine weitere Attraktion von besonderer Art geschaffen. Ohne eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein und die Umweltlotterie „Bingo Lotto“ einschließlich einer Eigenleistung der Kreisjägerschaft Eiderstedt als Projektträger wäre dies alles nicht möglich gewesen.